Das deutsche Erbrecht wurde in die Zukunft gerichtet reformiert
Deutsches Erbrecht ist festgelegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es erlaubt jedem Menschen, auch zu Hause privatschriftlich ein Testament zu errichten. Die meisten Menschen nutzen dieses Recht jedoch nicht und so wird der große Anteil der Vermögen in Deutschland nach dem gesetzlichen Erbrecht abgewickelt.
Das privatschriftliche Testament im Erbrecht
Die meistgenutzte und beliebteste Möglichkeit ist das privatschriftliche Testament. Wer unsicher ist, ob er alleine in der Lage ist ein rechtskräftiges Dokument zu verfassen, kann das Testament auch von einem öffentlichen Notar erstellen lassen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Notar es nach Ihren Angaben vorbereitet und sie es in Gegenwart des Notars lediglich noch unterzeichnen.
Wer sich für das privatschriftliche Testament oder das Berliner Testament entscheidet muss auf jeden Fall den gesamten Text der letztwilligen Verfügung handschriftlich und persönlich niedergeschrieben erstellen. Ganz selbstverständlich muss es wie jedes Dokument darüber hinaus auch höchstpersönlich unterzeichnet werden. Es ist zur Rechtswirksamkeit außerordentlich wichtig, dass Sie die handgeschriebene Form einhalten. Im Erbrecht ist auch gewünscht, dass ein Ausstellungsdatum und der Ort angegeben werden. Das Nachlassgericht prüft die verschiedenen Daten und falls mehrere Testamente existieren, die einander widersprechen gilt ohne Datum gar keines, wenn ein Datum darauf ist immer das Aktuellste.
Die Erbrechtsreform im deutschen Erbrecht
Im deutschen Erbrecht wurden umfangreiche Reformen vorgenommen. Der total veraltetet Passus des „unehrenhaften Lebenswandels“ wurde beispielsweise gestrichen, da er nicht mehr zeitgemäß ist. Auch die Freibeträge der nächsten Verwandten wurden erhöht. Es wird auch in Zukunft nötig sein, immer wieder Passagen des Erbrechts dem Zeitgeist anzupassen.
Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzesänderungen werden nicht nachgetragen.